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Tagungsprogramm:
- Eröffnung und Begrüßung durch die Präsidentin
- Feststellung der Stimmrechte
- Wahl des Tagungspräsidiums und der Zählkommission
- Entlastung der Präsidentin
- Wahl des Präsidenten
- Wahl des Beirats für Gewerbe
- Schlusswort
Nachdem die Präsidentin am 17.12.2007 zur neuen Landrätin des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gewählt wurde und ihr zukünftiges Amt am 01.03.2008 antreten wird, ist die Wahl eines neues Präsidenten im Rahmen einer außerordentlichen Generalversammlung erforderlich.
Zur Teilnahme an der Generalversammlung ist jedes Mitglied des Landesverbandes berechtigt.
Stimmberechtigt sind die Delegierten der Mitgliedsvereine und Ortsverbände, die für je angefangene 50 Mitglieder eine Stimme haben. Stimmenübertragungen von Ortsverbänden untereinander sind nach § 9 Nr. 3 Abs. 4 der Satzung nur an Delegierte innerhalb des Kreisverbandes bzw. an den Kreisvorsitzenden zulässig. Die Übertragung muss zu Beginn der Generalversammlung schriftlich vorliegen. Ein Ortsverband bzw. der Kreisvorsitzende darf aber höchstens die Delegiertenstimmen von 3 Ortsverbänden vertreten, so dass auf einen Delegierten maximal die Stimmen von 4 Ortsverbänden (sein eigener plus 3 andere) vereint werden können.
Einzelmitglieder, die keiner Mitgliedervereinigung angehören, erhalten für je angefangene 50 Mitglieder 1 Delegiertenstimme. Die Wahrnehmung der Delegiertenstimme erfolgt unter den jeweils anwesenden Einzelmitgliedern bei der Generalversammlung durch Delegiertenwahl.
Die Mitglieder des Präsidiums haben je eine Stimme, die nicht übertragbar ist.
Dorothea Störr-Ritter
-Präsidentin- |
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